Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: Juni 2026 · Version 1.1
Anbieterin: Virtue Compliance GmbH, Mürtschenstrasse 7, 8730 Uznach (SG), Schweiz · UID CHE-379.218.204 · es@virtue-compliance.ch (nachfolgend «Virtue Compliance»).
A. Allgemeiner Teil
1. Geltungsbereich
1.1 Diese AGB regeln sämtliche Verträge zwischen Virtue Compliance und ihren Kundinnen und Kunden («Kunde») über die Produkte und Dienstleistungen von Virtue Compliance, insbesondere das AML-Dokumentenpaket («DocGen», Anhang 1) und das Sanktions-Screening / Perpetual KYC («Monitor / pKYC», Anhang 2).
1.2 Die Angebote richten sich ausschliesslich an Unternehmen, Selbstständige und andere berufs- bzw. gewerbsmässig handelnde Personen (B2B). Es liegt kein Konsumentenvertrag vor. Der Kunde bestätigt bei Vertragsschluss, in Ausübung seiner beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit zu handeln.
1.3 Bei Widersprüchen gehen die produktspezifischen Anhänge dem Allgemeinen Teil vor. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur bei schriftlicher Zustimmung von Virtue Compliance; ihrer Geltung wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
2. Begriffe
Leistungen: sämtliche von Virtue Compliance erbrachten Produkte und Dienstleistungen. Dokumente: die im Rahmen von DocGen erstellten Compliance-Unterlagen. Kundendaten: vom Kunden eingegebene oder übermittelte Daten, einschliesslich Personendaten seiner eigenen Kundinnen und Kunden. Schriftlich: umfasst auch die Textform (E-Mail genügt), sofern nicht ausdrücklich die qualifizierte Schriftform verlangt wird.
3. Vertragsschluss / Einbezug der AGB
3.1 Die Darstellung der Leistungen auf der Website ist kein verbindliches Angebot. Der Kunde gibt mit Absenden einer Bestellung bzw. Buchung ein Angebot ab; der Vertrag kommt mit Bestätigung durch Virtue Compliance bzw. mit Bereitstellung der Leistung zustande.
3.2 Diese AGB und der Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) werden durch aktive Annahme im Bestell- bzw. Checkout-Prozess (Bestätigungs-Checkbox) Vertragsbestandteil. Der Kunde bestätigt dabei, die AGB gelesen zu haben und insbesondere die Klauseln zur Haftungsbeschränkung (Ziff. 12), zur Freistellung (Ziff. 12a) und zum Charakter der KI-gestützten Dokumente (Anhang 1) zur Kenntnis genommen zu haben. Die jeweils akzeptierte Fassung wird mit Version, Zeitstempel und technischen Verbindungsdaten archiviert. Massgebend ist die bei Vertragsschluss gültige Fassung.
4. Leistungen und ausdrückliche Abgrenzung
4.1 Art und Umfang ergeben sich aus dem jeweiligen Anhang, der Produktbeschreibung und der Bestellung.
4.2 Keine Rechts- oder Steuerberatung. Virtue Compliance erbringt fachliche Compliance-Dienstleistungen und stellt Vorlagen, Dokumente und Software bereit. Diese stellen keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung dar und ersetzen eine solche nicht.
4.3 Keine Erfolgs- oder Behördengarantie. Virtue Compliance schuldet sorgfältige Leistungserbringung, nicht einen bestimmten Erfolg. Es wird insbesondere nicht zugesichert, dass eine SRO, die FINMA oder eine andere Behörde Dokumente, Prozesse oder Geschäftsmodelle akzeptiert, genehmigt oder beanstandungsfrei prüft.
4.4 Verantwortung des Kunden. Die Einhaltung der für den Kunden geltenden gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Pflichten (insb. GwG/GwV, SRO-Reglemente) sowie alle daraus folgenden Entscheidungen verbleiben beim Kunden.
5. Mitwirkungspflichten des Kunden
5.1 Der Kunde stellt vollständige, richtige und aktuelle Angaben und Unterlagen bereit. Die Qualität der Leistungen hängt massgeblich davon ab; für Mängel infolge unrichtiger oder unvollständiger Angaben haftet Virtue Compliance nicht.
5.2 Der Kunde prüft gelieferte Dokumente vor Verwendung auf Eignung für seine konkrete Situation, passt sie an, setzt sie formell in Kraft und hält sie aktuell.
5.3 Der Kunde sichert zu, zur Bereitstellung der Kundendaten berechtigt zu sein (insb. datenschutz- und vertragsrechtlich).
6. Preise und Zahlung
6.1 Es gelten die bei Bestellung angegebenen Preise. Preise verstehen sich exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, die separat ausgewiesen wird.
6.2 Einmalige Leistungen werden nach Anhang in Rechnung gestellt; wiederkehrende Leistungen (Abos) periodisch und nutzungsabhängig (Anhang 2). Die Zahlungsabwicklung kann über Drittdienstleister (z. B. Stripe) erfolgen.
6.3 Rechnungen sind innert 14 Tagen netto zahlbar. Der Kunde kommt mit Ablauf der Zahlungsfrist ohne Mahnung in Verzug (Art. 102 Abs. 2 OR). Neben dem Verzugszins von 5 % p. a. (Art. 104 OR) schuldet er eine Mahnpauschale von CHF 40 pro Mahnung sowie den Ersatz angemessener Inkasso- und Rechtsverfolgungskosten. Virtue Compliance kann sämtliche Leistungen — auch aus anderen Verträgen — bis zur vollständigen Zahlung aussetzen oder sperren.
6.4 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsverbot. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen. Die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
7. Laufzeit und Kündigung
Für wiederkehrende Leistungen gelten die Regeln des Anhangs 2. Einmalige Leistungen enden mit vollständiger Erbringung.
8. Geistiges Eigentum / Nutzungsrechte
8.1 An Software, Vorlagen, Methoden und Inhalten von Virtue Compliance stehen sämtliche Rechte Virtue Compliance bzw. ihren Lizenzgebern zu.
8.2 An den gelieferten, individualisierten Dokumenten erhält der Kunde nach vollständiger Bezahlung ein nicht-ausschliessliches, zeitlich unbeschränktes Recht zur Nutzung für eigene betriebliche Zwecke.
8.3 Nutzungsbeschränkungen. Der Kunde unterlässt jede Dekompilierung, jedes Reverse Engineering, automatisierte Auslesen (Scraping) sowie die Nutzung der Leistungen oder Outputs zum Training eigener oder fremder KI-/ML-Modelle oder zum Aufbau konkurrierender Produkte. Die Dokumente dürfen nur für die eigene betriebliche Compliance des Kunden, nicht zur Beratung oder Belieferung Dritter verwendet werden, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
9. Vertraulichkeit / Referenz
9.1 Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der anderen Partei vertraulich und verwenden sie nur zur Vertragserfüllung; die Pflicht besteht über das Vertragsende hinaus fort.
9.2 Referenz. Virtue Compliance darf den Kunden (Name/Logo) in sachlicher Form als Referenzkunden nennen, sofern der Kunde dem nicht schriftlich widerspricht.
10. Datenschutz
10.1 Virtue Compliance bearbeitet Personendaten gemäss der Datenschutzerklärung und dem revidierten Datenschutzgesetz (revDSG).
10.2 Soweit Virtue Compliance Kundendaten im Auftrag des Kunden bearbeitet (insb. Monitor/pKYC), gilt der separate Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) als integraler Bestandteil dieser AGB.
10.3 Verantwortung des Kunden / Freistellung. Der Kunde ist für die Rechtmässigkeit der übermittelten Personendaten allein verantwortlich, einschliesslich Rechtsgrundlage und Information der betroffenen Personen. Er stellt Virtue Compliance von Ansprüchen betroffener Personen oder Behörden frei, die hierauf beruhen. Mitwirkungs-, Audit- oder Auskunftsaufwand, der über die gesetzlichen Pflichten der Auftragsbearbeiterin hinausgeht, wird nach Aufwand vergütet.
11. Gewährleistung
11.1 Virtue Compliance erbringt die Leistungen mit der Sorgfalt einer fachkundigen Anbieterin.
11.2 Der Kunde rügt erkennbare Mängel innert 14 Tagen ab Lieferung bzw. Feststellung schriftlich; unterbleibt die rechtzeitige Rüge, gelten die Leistungen als genehmigt und Gewährleistungsansprüche sind verwirkt. Mängelrechte sind primär auf Nachbesserung beschränkt; Virtue Compliance stehen mindestens zwei Nachbesserungsversuche zu. Wandlung (Rückgängigmachung) und Selbstvornahme sind ausgeschlossen. Schlägt die Nachbesserung endgültig fehl, kann der Kunde Minderung verlangen. Weitergehende Ansprüche richten sich nach Ziff. 12.
11.3 Verjährung. Sämtliche Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche des Kunden verjähren — soweit gesetzlich zulässig — innert 12 Monaten ab Lieferung der betreffenden Leistung bzw. ab dem schädigenden Ereignis. Für Ansprüche aus Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Personenschäden bleibt es bei den gesetzlichen Fristen.
12. Haftung / Haftungsbeschränkung
12.1 Virtue Compliance haftet für von ihr oder ihren Hilfspersonen vorsätzlich oder grobfahrlässig verursachte Schäden sowie für Personenschäden uneingeschränkt nach Gesetz.
12.2 Im Übrigen ist die Haftung — soweit gesetzlich zulässig (Art. 100 f. OR) — für leichte Fahrlässigkeit und für das Verhalten von Hilfspersonen ausgeschlossen.
12.3 Soweit eine Haftung besteht und zulässigerweise begrenzbar ist, ist sie pro Schadenfall und gesamthaft beschränkt auf die vom Kunden für die betroffene Leistung in den letzten 12 Monaten bezahlte Vergütung, bei DocGen höchstens CHF 1'500 (der tiefere Betrag gilt). Ausgeschlossen ist die Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Datenverlust sowie für Bussen, Sanktionen oder Aufsichtsmassnahmen gegen den Kunden. Diese Beschränkung gilt für sämtliche Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund (Vertrag, unerlaubte Handlung [Art. 41 OR], vorvertragliche Haftung oder anderer Grund), und erfasst auch Ansprüche gegen Organe, Mitarbeitende und Hilfspersonen von Virtue Compliance.
12.4 Soweit ein Haftungsausschluss aus zwingenden Gründen (insb. Art. 100 Abs. 2, Art. 101 Abs. 3 OR) unwirksam ist, gilt anstelle des Ausschlusses die betragsmässige Haftungsbeschränkung nach Ziff. 12.3. Im Übrigen bleiben zwingende gesetzliche Bestimmungen vorbehalten.
12a. Freistellung / Schadloshaltung
Der Kunde stellt Virtue Compliance von sämtlichen Ansprüchen Dritter (einschliesslich seiner eigenen Kundinnen und Kunden, Aufsichtsbehörden und SRO) frei, die auf der Nutzung, Anpassung, Inkraftsetzung oder unterlassenen Prüfung der Leistungen durch den Kunden, auf von ihm gelieferten unrichtigen/unvollständigen Angaben oder auf einer Verletzung seiner gesetzlichen, aufsichtsrechtlichen oder datenschutzrechtlichen Pflichten beruhen. Die Freistellung umfasst angemessene Kosten der Rechtsverteidigung.
13. Höhere Gewalt
Bei Ereignissen ausserhalb des zumutbaren Einflussbereichs (z. B. Ausfall von Drittanbietern, Datenlieferanten, KI-/Cloud-Diensten oder Zahlungsdienstleistern, Cyberangriffe/DDoS, Netz-/Stromausfall, Pandemien, Sanktionen, Export-/Importrestriktionen, Streiks, behördliche Massnahmen) ist Virtue Compliance für Dauer und Umfang der Behinderung von der Leistungspflicht befreit; Leistungsfristen verlängern sich entsprechend. Dauert das Ereignis länger als 60 Tage, kann jede Partei den betroffenen Vertrag kündigen. Schadenersatzansprüche wegen höherer Gewalt sind ausgeschlossen.
14. Änderungen der AGB
Virtue Compliance kann diese AGB anpassen. Bei wiederkehrenden Leistungen (Abos) werden Änderungen mit 30 Tagen Vorankündigung mitgeteilt; widerspricht der Kunde nicht innert Frist oder nutzt er die Leistung weiter, gelten sie als angenommen. Bei Widerspruch kann jede Partei das Abo auf das Wirksamwerden der Änderung kündigen. Auf bereits abgeschlossene Einmalleistungen wirken Änderungen nicht zurück.
15. Übertragung
Der Kunde kann Rechte und Pflichten nur mit schriftlicher Zustimmung von Virtue Compliance übertragen. Virtue Compliance kann den Vertrag im Rahmen einer Unternehmensnachfolge/-umstrukturierung übertragen.
16. Salvatorische Klausel
Ist eine Bestimmung unwirksam, bleibt der Vertrag im Übrigen gültig; die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame ersetzt, die ihrem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
17. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
17.1 Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des UN-Kaufrechts (CISG).
17.2 Ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Sitz von Virtue Compliance in Uznach (SG); zuständig ist das Kreisgericht See-Gaster. Zwingende Gerichtsstände bleiben vorbehalten.
Anhang 1 — DocGen (AML-Dokumentenpaket)
A1.1 Leistungsumfang. Virtue Compliance erstellt auf Basis der Kundenangaben ein Paket individualisierter AML-Compliance-Dokumente (u. a. interne Weisungen, Risikoanalyse, KYC-/Sorgfaltspflicht-Prozesse) und liefert diese als PDF und in editierbarem Format.
A1.2 Charakter der Dokumente. Die Dokumente sind auf Basis der Kundenangaben individualisierte Vorlagen/Entwürfe. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und sind keine Garantie für die Akzeptanz durch SRO, FINMA oder andere Behörden (Ziff. 4.2–4.4). Der Kunde prüft, ergänzt, genehmigt und setzt sie eigenverantwortlich in Kraft.
A1.2a KI-gestützte Erstellung. Die Dokumente werden unter Einsatz KI-gestützter Systeme erstellt. Solche Systeme können fehlerhafte, unvollständige oder nicht mehr aktuelle Inhalte erzeugen. Virtue Compliance übernimmt keine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität des KI-generierten Outputs. Die Dokumente sind vor jeder Verwendung durch eine fachkundige Person des Kunden inhaltlich zu prüfen und zu verantworten. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Dokumente die geltende Rechtslage, insbesondere die per 1. Oktober 2026 in Kraft tretende GwG-Revision, nicht zwingend vollständig abbilden.
A1.3 Mitwirkung / Datenqualität. Grundlage ist das vom Kunden erfasste Firmenprofil. Für Mängel infolge unrichtiger/unvollständiger Angaben besteht keine Haftung.
A1.4 Lieferfrist. Lieferung in der Regel innert 5 Werktagen nach Vorliegen sämtlicher erforderlicher Angaben. Fristen sind Richtwerte, keine Fixtermine, sofern nicht ausdrücklich als solche vereinbart.
A1.5 Preis. Festpreis CHF 1'500 (einmalig), zahlbar gemäss Ziff. 6.
A1.6 Storno. Vor Lieferbeginn kann der Kunde stornieren; Virtue Compliance stellt eine Bearbeitungspauschale von CHF 500 oder den bis dahin erbrachten Aufwand (der höhere Betrag) in Rechnung. Nach Lieferbeginn ist ein Storno ausgeschlossen. Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht im B2B nicht.
A1.7 Gewährleistung. Es gilt Ziff. 11.
Anhang 2 — Monitor / pKYC (Sanktions-Screening)
A2.1 Leistungsumfang. Virtue Compliance stellt eine Software-Dienstleistung zur laufenden Überwachung des vom Kunden hochgeladenen Kundenstamms gegen Sanktions-, PEP- und Adverse-Media-Listen bereit, mit automatischen Benachrichtigungen bei Treffern und einem Evidenz-Report.
A2.2 Drittquellen / kein Vollständigkeits- oder Treffer-Versprechen. Das Screening beruht auf Daten Dritter. Virtue Compliance übernimmt keine Gewähr für Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität dieser Listen und Quellen und kein Versprechen, dass jeder relevante Treffer erkannt wird. Treffer sind Hinweise, keine abschliessende rechtliche Beurteilung.
A2.3 Technisches Hilfsmittel / Verantwortung des Kunden. Monitor/pKYC ist ein technisches Hilfsmittel und ersetzt weder die GwG-Sorgfaltspflichten des Kunden noch eine eigene, abschliessende Beurteilung. False Positives und False Negatives sind systemimmanent und unvermeidbar. Der Kunde bleibt allein verantwortlich für Auswahl, Konfiguration, Plausibilisierung und Letztkontrolle der Ergebnisse sowie für sämtliche aufsichtsrechtlichen Entscheidungen und Meldungen. Virtue Compliance übernimmt keine Funktion als GwG-Verantwortlicher, Compliance-Beauftragter oder Untersuchungsorgan des Kunden.
A2.4 Verfügbarkeit. Virtue Compliance schuldet keine bestimmte Verfügbarkeit und gibt kein Service Level (SLA) ab; die Leistung wird «wie verfügbar» (as available) erbracht. Wartungsfenster, Unterbrüche und Ausfälle bei Drittanbietern (Datenlieferanten, Hosting, Zahlungsdienstleister) begründen keine Minderungs-, Schadenersatz- oder Rückerstattungsansprüche.
A2.5 Preise / Abrechnung. CHF 199 pro Monat zzgl. CHF 1.50 pro überwachtem Kunden und Monat; die ersten 25 Prüfungen sind unentgeltlich. Abrechnung nutzungsabhängig (metered), periodisch, in der Regel über Stripe. Preisänderungen werden mit angemessener Vorankündigung mitgeteilt.
A2.6 Laufzeit / Kündigung. Das Abonnement läuft monatlich und ist auf das Ende der laufenden Abrechnungsperiode kündbar, sofern nicht anders vereinbart. Bereits bezogene Leistungen werden nicht zurückerstattet.
A2.7 Datenbearbeitung. Die Bearbeitung der Kundendaten erfolgt im Auftrag des Kunden; massgebend ist der AVV (Ziff. 10.2). Nach Vertragsende werden die Kundendaten nach Massgabe des AVV gelöscht oder zurückgegeben; gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben vorbehalten.