Wer in der Schweiz berufsmässig als Finanzintermediär tätig ist, muss sich zwingend einer der 11 FINMA-anerkannten Selbstregulierungsorganisationen (SRO) anschliessen – oder riskiert Bussen bis CHF 250'000 und im schlimmsten Fall Freiheitsstrafe. Das Aufnahmeverfahren dauert 4–8 Wochen nach Einreichung eines vollständigen Dossiers, die Kosten liegen im ersten Jahr bei rund CHF 7'000–9'000 (am Beispiel VQF bei ca. 60 Kundendossiers). Die richtige SRO-Wahl hängt von Branche, Geschäftsmodell und Kundensegment ab. Dieser Artikel erklärt den gesamten Prozess – und bietet eine kostenlose Checkliste zum Download.
- Was ist eine SRO – und warum brauchen Sie eine?
- Wer muss sich registrieren?
- Die 11 FINMA-anerkannten SRO im Überblick
- Die richtige SRO wählen: 5 Entscheidungskriterien
- Das Aufnahmeverfahren Schritt für Schritt
- Was kostet eine SRO-Mitgliedschaft?
- Laufende Pflichten nach dem Beitritt
- Die 5 häufigsten Fehler – und wie Sie sie vermeiden
- Was passiert ohne SRO-Anschluss?
- Fazit: Compliance beginnt mit dem ersten Schritt
1. Was ist eine SRO – und warum brauchen Sie eine?
Das Schweizer Geldwäschereigesetz (GwG) verfolgt einen dezentralen Aufsichtsansatz. Statt alle Finanzintermediäre direkt durch die FINMA zu beaufsichtigen, delegiert das Gesetz die Kontrolle an privatrechtlich organisierte Selbstregulierungsorganisationen – kurz SRO.
Diese SRO erfüllen im Auftrag des Bundes zentrale Aufgaben: Sie konkretisieren die GwG-Sorgfaltspflichten in einem Reglement, überwachen deren Einhaltung durch ihre Mitglieder, führen periodische Prüfungen durch und sanktionieren Verstösse – von Verwarnungen über Bussen bis hin zum Ausschluss.
Die FINMA anerkennt und überwacht ihrerseits die SRO, genehmigt deren Reglemente und kann bei Nichterfüllung der Anerkennungsvoraussetzungen die Anerkennung wieder entziehen. Man spricht daher von gelenkter Selbstregulierung.
Für Finanzintermediäre bedeutet das: Die SRO-Mitgliedschaft ist keine Option, sondern gesetzliche Pflicht. Seit der Revision des GwG und dem Inkrafttreten des FINIG am 1. Januar 2020 wurde das frühere duale System (Wahlmöglichkeit zwischen FINMA-Direktaufsicht und SRO) durch ein ausschliessliches SRO-Kontrollsystem ersetzt. Es gibt also kein «entweder oder» mehr – der SRO-Anschluss ist der einzige Weg.
2. Wer muss sich registrieren?
Die Anschlusspflicht betrifft alle berufsmässig tätigen Finanzintermediäre nach Art. 2 Abs. 3 GwG – den sogenannten «übrigen Finanzsektor» oder Parabankensektor. Ob eine Tätigkeit als berufsmässig gilt, richtet sich nach den Kriterien der Geldwäschereiverordnung (GwV). Mindestens eines der folgenden Kriterien muss erfüllt sein:
- Jährlicher Bruttoerlös aus Finanzintermediation von mehr als CHF 50'000
- Mehr als 20 Geschäftsbeziehungen pro Jahr
- Unbefristete Verfügungsmacht über fremde Vermögenswerte von mehr als CHF 5 Mio.
Typische Geschäftsmodelle, die eine SRO-Mitgliedschaft erfordern:
- Zahlungsverkehrsdienstleister (Money Transmitter, Wechselstuben)
- Kryptowährungsbörsen und Token-Emittenten
- Vermögensverwalter und Trustees (zusätzlich zur FINMA-Bewilligung nach FINIG)
- Kreditvermittler und Leasinggesellschaften
- Edelmetallhändler mit Bargeschäften über CHF 100'000
- Anwälte und Notare, die als Finanzintermediäre tätig werden
- FinTech-Unternehmen, die über fremde Vermögenswerte verfügen
Wichtig: Wer unsicher ist, ob die eigene Tätigkeit dem GwG untersteht, sollte dies frühzeitig abklären. Eine verspätete Registrierung – also die Aufnahme der berufsmässigen Tätigkeit vor dem SRO-Anschluss – muss von der SRO der FINMA gemeldet werden.
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Termin vereinbaren3. Die 11 FINMA-anerkannten SRO im Überblick
In der Schweiz gibt es derzeit 11 von der FINMA anerkannte Selbstregulierungsorganisationen. Jede hat einen unterschiedlichen Branchenfokus, eigene Reglemente und spezifische Gebührenstrukturen. Die folgende Übersicht zeigt die wichtigsten Unterschiede:
VQF (Verein zur Qualitätssicherung von Finanzdienstleistungen) mit Sitz in Zug ist die grösste und älteste SRO im Parabankensektor. Sie gilt als bevorzugter Partner für Krypto-Unternehmen, FinTechs und agile Geschäftsmodelle und bietet modulare Compliance-Strukturen.
PolyReg mit Sitz in Zürich hat ebenfalls einen starken Fokus auf den Parabankensektor und betreut insbesondere VASP-Mitglieder (Virtual Asset Service Provider). Seit Januar 2026 gelten für VASP-Mitglieder erhöhte Aufsichtsbestimmungen.
SRO SAV/SNV ist die SRO des Schweizerischen Anwaltsverbandes und Notarenverbandes – zuständig für Anwälte und Notare, die als Finanzintermediäre tätig werden.
SRO Treuhand Suisse richtet sich an Treuhänder und Mitglieder von TREUHAND|SUISSE, EXPERTsuisse, veb und SVIT.
Daneben bestehen weitere branchenspezifische SRO wie der SRO Leasingverband, SO-FIT (für den Westschweizer Markt), ARIF sowie die SRO spezialisierter Branchenverbände. Die vollständige Liste ist auf der FINMA-Website einsehbar.
4. Die richtige SRO wählen: 5 Entscheidungskriterien
Die Wahl der SRO ist eine der ersten strategischen Entscheidungen auf dem Weg zur Compliance. Sie beeinflusst nicht nur die Kosten, sondern auch die Qualität der Betreuung, die Geschwindigkeit der Aufnahme und die regulatorische Passung. Folgende fünf Kriterien sollten Sie berücksichtigen:
- Branchenpassung: Die SRO sollte Erfahrung mit Ihrem Geschäftsmodell haben. Ein Krypto-Unternehmen hat bei der VQF oder PolyReg mehr Expertise zur Verfügung als bei einer branchenfremden SRO.
- Reglement und Prüftiefe: Die SRO-Reglemente unterscheiden sich in Detailtiefe und Strenge. Prüfen Sie, ob das Reglement zu Ihrer operativen Realität passt – zu strenge Vorgaben können unverhältnismässigen Aufwand bedeuten, zu lockere bieten weniger Orientierung.
- Kosten: Vergleichen Sie Aufnahmegebühren, Jahresbeiträge, GwG-Filegebühren (pro Kundendossier) bzw. GwG-Umsatzgebühren und Prüfungskosten. Die Gebührenstrukturen sind transparent einsehbar.
- Schulungsangebot: Alle Mitglieder müssen GwG-Schulungen nachweisen. Manche SRO bieten Grundkurse und Weiterbildungen intern an (z.B. VQF: Webinar CHF 350 für Mitglieder, CHF 450 für Nicht-Mitglieder zzgl. MwSt.), andere erwarten externe Nachweise.
- Sprache und Betreuung: Gerade für KMU ist die persönliche Betreuung bei Fragen zur Umsetzung wichtig. Prüfen Sie, ob die SRO in Ihrer Arbeitssprache kommuniziert und ob die Geschäftsstelle erreichbar ist.
SRO-Registrierung: Die komplette Checkliste
Alle Dokumente, Fristen und Schritte auf einen Blick – damit Ihr Aufnahmegesuch beim ersten Mal durchgeht.
- Vollständige Dokumentenliste für das Aufnahmegesuch
- Interne Weisungen und Compliance-Vorlagen (Muster)
- Schritt-für-Schritt Zeitplan mit Meilensteinen
- Kostenübersicht der wichtigsten SRO mit verifizierten Gebühren (Stand 2025)
5. Das Aufnahmeverfahren Schritt für Schritt
Der Ablauf ist bei allen SRO grundsätzlich ähnlich – die Detailanforderungen variieren. Am Beispiel des VQF (der grössten SRO) sieht der typische Prozess so aus:
Schritt 1 – Vorprüfung (1–2 Wochen)
Klären Sie, ob Ihre Tätigkeit dem GwG untersteht und ob Sie die Berufsmässigkeitskriterien erfüllen. Im Zweifelsfall bieten die meisten SRO eine kostenlose Ersteinschätzung.
Schritt 2 – Unterlagen zusammenstellen (2–4 Wochen)
Der Kern des Aufwands. Sie benötigen unter anderem:
- Das Aufnahmegesuch (beim VQF: Dok.-Nr. 901.1)
- Einen Handelsregisterauszug
- Strafregisterauszüge der Geschäftsführung (nicht älter als 6 Monate)
- Einen Geschäftsplan mit Beschreibung der geldwäschereirelevanten Tätigkeiten
- Interne Weisungen zur GwG-Umsetzung (AML/KYC-Richtlinien)
- Nachweis der Betriebsorganisation
- Angaben zu wirtschaftlich Berechtigten und Kontrollinhabern
Schritt 3 – Gesuch einreichen und Gebühren bezahlen
Die Bearbeitungsgebühr wird bei Einreichung fällig. Die SRO beginnt die Prüfung erst nach Zahlungseingang und Vorliegen eines vollständigen Dossiers.
Schritt 4 – Prüfung durch die Aufsichtskommission (4–8 Wochen)
Die SRO prüft die eingereichten Unterlagen und kann weitere Nachweise anfordern. Unvollständige Dossiers verzögern den Prozess erheblich.
Schritt 5 – Aufnahmebestätigung
Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie die SRO-Mitgliedschaft und dürfen offiziell als regulierter Finanzintermediär tätig sein.
Die Zweimonatsfrist nach Art. 11 Abs. 1 GwV ist verbindlich. Wer ein Berufsmässigkeitskriterium erfüllt, muss innerhalb von zwei Monaten ein Aufnahmegesuch einreichen. Eine Verletzung dieser Frist gilt als illegale Tätigkeit.
6. Was kostet eine SRO-Mitgliedschaft?
Die Kosten setzen sich aus mehreren Komponenten zusammen und variieren je nach SRO und Geschäftsmodell:
- Einmalige Aufnahmegebühr: CHF 2'000 zzgl. MwSt. (fällig vor Bearbeitung des Gesuchs)
- Jährlicher Mitgliederbeitrag: CHF 400 zzgl. MwSt.
- GwG-Filegebühr: ca. CHF 30 pro Kundendossier (alternativ: GwG-Umsatzgebühr je nach Geschäftsmodell)
- GwG-Grundkurs (Webinar): CHF 350 (Mitglieder) / CHF 450 (Nicht-Mitglieder) zzgl. MwSt.
- Jährliche Weiterbildung: CHF 350–450 zzgl. MwSt.
- Periodische Prüfungen: Administrationspauschale CHF 500 + ca. CHF 250/Stunde
Für ein kleines FinTech oder einen einzelnen Finanzintermediär mit ca. 60 Kundendossiers liegen die Gesamtkosten im ersten Jahr typischerweise bei CHF 7'000–9'000 (inkl. Aufnahme, Beitrag, Filegebühren, Schulung und erster Prüfung). Grössere Unternehmen mit komplexen Strukturen und vielen Kundendossiers zahlen entsprechend mehr.
Wichtig: Diese Kosten sind regulatorische Pflichtkosten. Sie stehen in keinem Verhältnis zu den Sanktionen, die bei fehlendem SRO-Anschluss drohen.
7. Laufende Pflichten nach dem Beitritt
Mit der SRO-Mitgliedschaft beginnt die eigentliche Compliance-Arbeit. Die Pflichten umfassen:
Sorgfaltspflichten nach GwG (Art. 3–8)
- Identifizierung der Vertragspartei
- Feststellung der wirtschaftlich berechtigten Person
- Erneute Überprüfung bei Änderungen
- Dokumentation aller Abklärungen
- Konsequenter Risk-Based Approach
Meldepflicht (Art. 9 GwG)
Bei begründetem Verdacht auf Geldwäscherei, Terrorismusfinanzierung oder ein Verbrechen muss unverzüglich eine Meldung an die Meldestelle für Geldwäscherei (MROS) erfolgen.
Organisatorische Pflichten (Art. 8 GwG)
Interne Weisungen, Schulung der Mitarbeiter, Bestellung eines GwG-Verantwortlichen und regelmässige Kontrollen der eigenen Prozesse.
Periodische Prüfungen
Die SRO führt regelmässig Prüfungen durch – entweder durch eigene Prüfer oder durch externe Prüfgesellschaften. Mängel müssen innerhalb festgelegter Fristen behoben werden.
Schulungspflicht
GwG-Schulungen müssen regelmässig nachgewiesen werden. Die meisten SRO verlangen einen Grundkurs bei Eintritt und jährliche Weiterbildungen.
8. Die 5 häufigsten Fehler – und wie Sie sie vermeiden
Fehler 1: Zu spät starten
Viele Unternehmer beginnen erst mit der SRO-Registrierung, wenn das Geschäft bereits läuft. Die Zweimonatsfrist ist verbindlich – wer sie verpasst, riskiert eine FINMA-Meldung.
Fehler 2: Unvollständige Unterlagen einreichen
Der häufigste Grund für Verzögerungen. Ein unvollständiges Dossier kann das Verfahren um Monate verlängern. Investieren Sie die Zeit in eine saubere Vorbereitung.
Fehler 3: Die falsche SRO wählen
Nicht jede SRO passt zu jedem Geschäftsmodell. Ein Wechsel ist möglich, aber aufwändig. Nehmen Sie sich Zeit für die Evaluation.
Fehler 4: Interne Weisungen als Formalität behandeln
Die internen GwG-Weisungen sind kein «Papier für die Schublade». Sie müssen den tatsächlichen Geschäftsbetrieb abbilden und gelebt werden. Prüfer erkennen Copy-Paste-Vorlagen sofort.
Fehler 5: Die laufenden Pflichten unterschätzen
Die Aufnahme ist nur der Anfang. Schulungen, Meldepflichten, periodische Prüfungen und die Aktualisierung der internen Weisungen erfordern kontinuierliche Aufmerksamkeit und Ressourcen.
9. Was passiert ohne SRO-Anschluss?
Die Konsequenzen einer fehlenden SRO-Registrierung sind drastisch – und werden in der Praxis durchgesetzt:
- Strafrechtlich (Art. 44 FINMAG): Vorsätzliche Tätigkeit ohne SRO-Anschluss – Freiheitsstrafe bis 3 Jahre oder Geldstrafe. Fahrlässig – Busse bis CHF 250'000.
- Verwaltungsrechtlich (Art. 20 GwG): Die FINMA kann Aufsichtsinstrumente nach Art. 29–37 FINMAG ergreifen, einschliesslich der Anordnung der Auflösung des Unternehmens.
- Meldepflichtverletzung (Art. 37 GwG): Unterlassene Verdachtsmeldung an MROS – Busse bis CHF 500'000 (vorsätzlich) bzw. CHF 150'000 (fahrlässig).
Darüber hinaus kann die FINMA Berufsverbote aussprechen und illegal tätige Institute liquidieren. Das Risiko steht in keinem Verhältnis zum relativ überschaubaren Aufwand einer ordnungsgemässen Registrierung.
Hinweis: Die Revision des GwG wird voraussichtlich Mitte 2026 in Kraft treten und erweitert den Geltungsbereich auf Berater in den Bereichen Firmengründung, Trusts und Immobilientransaktionen. Die Meldepflichtbussen steigen auf bis zu CHF 500'000.
10. Fazit: Compliance beginnt mit dem ersten Schritt
Die SRO-Registrierung ist weder besonders komplex noch besonders teuer – wenn man sie richtig angeht. Der Schlüssel liegt in der Vorbereitung: die passende SRO identifizieren, ein vollständiges Dossier zusammenstellen und die internen Weisungen von Anfang an praxistauglich gestalten.
Was die Registrierung wirklich kostet, ist nicht das Geld – sondern die Konsequenz. Compliance ist kein Projekt mit Enddatum, sondern ein laufender Prozess. Wer die SRO-Mitgliedschaft als strategische Investition versteht statt als regulatorische Hürde, hat einen echten Wettbewerbsvorteil: Vertrauen.
Key Takeaways
Wir begleiten Sie durch den gesamten SRO-Prozess.
Von der SRO-Wahl über die Dokumentation bis zur laufenden Compliance: 8+ Jahre Erfahrung, persönliche Betreuung, effiziente Prozesse.
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- FINMA: Selbstregulierungsorganisationen (SRO) – Übersicht und Aufsicht
- FINMA: Liste der 11 anerkannten SRO, Stand 15.11.2025
- VQF: Unterstellungspflicht und Berufsmässigkeitskriterien – FAQ
- VQF: Gebührenreglement Dok.-Nr. 1101.5, gültig ab 1. Januar 2025
- SRO PolyReg: FAQ und Sanktionskatalog
- SRO SAV/SNV: FAQ zu Anschluss und Pflichten
- SRO Treuhand Suisse: Berufsmässigkeitskriterien und Anschluss
- Art. 14 GwG: Onlinekommentar zur Anschlusspflicht
- Art. 44 FINMAG: Strafbestimmungen bei unerlaubter Tätigkeit als Finanzintermediär
- MLL: GwG-Revision – Berater im Fokus, November 2025