Beneficial Ownership Register – EU vs. Schweiz im Vergleich

TL;DR – Das Wichtigste in 30 Sekunden

Die EU hat seit 2020 Transparenzregister zur Erfassung wirtschaftlich Berechtigter (UBOs). Die Schweiz zieht in der zweiten Hälfte 2026 mit dem TJPG (Transparenzgesetz) nach – lernt aber aus den Fehlern der EU: kein öffentlicher Zugang, strengere Sanktionen (bis CHF 500'000) und eine klare Abgrenzung zu den bestehenden GwG-Sorgfaltspflichten. Dieser Artikel vergleicht beide Systeme und zeigt, was Finanzintermediäre jetzt vorbereiten müssen.

Inhaltsverzeichnis
  1. Warum Transparenzregister?
  2. Der Vergleich: EU vs. Schweiz
  3. Das EuGH-Urteil und seine Folgen
  4. Das Schweizer TJPG im Detail
  5. Ersetzt das Register die KYC-Pflichten?
  6. Was Finanzintermediäre jetzt tun sollten
  7. Key Takeaways

1. Warum Transparenzregister?

Transparenzregister verfolgen ein klares Ziel: Wer steckt wirklich hinter einer Firma? Sie erfassen die wirtschaftlich berechtigten Personen (Beneficial Owners/UBOs) von juristischen Personen und machen diese Information für berechtigte Stellen zugänglich.

Hintergrund sind die globalen Empfehlungen der Financial Action Task Force (FATF), die seit Jahren auf mehr Transparenz bei Unternehmensstrukturen drängt. Die FATF hat in ihrer Mutual Evaluation der Schweiz (2016) genau diesen Punkt als Schwäche identifiziert.

Die EU hat mit der 4. und 5. Geldwäscherichtlinie (AMLD4/5) vorgelegt und seit 2020 zentrale Transparenzregister in allen Mitgliedstaaten etabliert. Die Schweiz folgt nun mit dem Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen (TJPG) – einem eigenständigen Ansatz, der bewusst nicht das EU-Modell kopiert.

2. Der Vergleich: EU vs. Schweiz

Kriterium EU (AMLD5) Schweiz (TJPG)
Zugang zum Register Ursprünglich öffentlich – nach EuGH-Urteil (Nov. 2022) nur noch bei «berechtigtem Interesse» Von Anfang an nicht öffentlich – Zugang nur für Behörden, FINMA und Finanzintermediäre
Wer muss melden? Alle juristischen Personen und Trusts mit Sitz in der EU Juristische Personen nach Schweizer Recht (Vereine und Stiftungen sind ausgenommen)
Was wird gemeldet? Name, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Art und Umfang der Kontrolle des UBO Identität des UBO sowie Art und Umfang der Kontrolle
Frist für Änderungen Je nach Mitgliedstaat, meist 30 Tage 1 Monat ab Kenntnisnahme
Sanktionen Variiert nach Mitgliedstaat – bis zu hohen Geldbussen Bussen bis CHF 500'000 (vgl. TJPG Strafbestimmungen)
Inkrafttreten 2020 (AMLD5-Umsetzungsfrist) Voraussichtlich zweite Hälfte 2026/2027
Ersetzt KYC-Pflichten? Nein – ergänzt sie nur Nein – GwG-Sorgfaltspflichten bleiben vollumfänglich bestehen

Sind Ihre UBO-Daten bereit für das Transparenzregister?

In einem kurzen Gespräch analysieren wir gemeinsam, wo Ihre Organisation heute steht und welche Schritte bis zum Inkrafttreten des TJPG nötig sind.

Jetzt kostenlosen Check buchen

3. Das EuGH-Urteil und seine Folgen

Am 22. November 2022 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in den verbundenen Rechtssachen C-37/20 und C-601/20 ein wegweisendes Urteil gefällt: Der uneingeschränkte öffentliche Zugang zu den Transparenzregistern verstösst gegen die EU-Grundrechte – konkret gegen Artikel 7 (Achtung des Privatlebens) und Artikel 8 (Schutz personenbezogener Daten) der EU-Grundrechtecharta.

Die Folgen sind weitreichend:

Warum das für die Schweiz relevant ist

Die Schweiz hat aus genau dieser Problematik gelernt. Das TJPG sieht von Anfang an keinen öffentlichen Zugang vor. Stattdessen erhalten nur Behörden (Strafverfolgung, MROS), die FINMA und Finanzintermediäre im Rahmen ihrer Sorgfaltspflichten Zugriff. Das vermeidet die Grundrechtsproblematik, die in der EU zu jahrelangen Rechtsstreitigkeiten geführt hat.

4. Das Schweizer TJPG im Detail

Das Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen und die Identifizierung der wirtschaftlich berechtigten Personen (TJPG) wurde im September 2025 vom Parlament verabschiedet. Die Vernehmlassung zur Verordnung lief von Oktober 2025 bis Januar 2026. Das Inkrafttreten wird für die zweite Hälfte 2026 erwartet.

Wer ist betroffen?

Über 600'000 Schweizer Gesellschaften – AG, GmbH, Genossenschaften, Investmentgesellschaften und bestimmte ausländische Rechtseinheiten mit Bezug zur Schweiz. Vereine und Stiftungen sind vom Anwendungsbereich ausgenommen.

Was muss gemeldet werden?

Sanktionen

Die Strafbestimmungen des TJPG sehen Bussen bis zu CHF 500'000 vor bei vorsätzlicher Nicht-Meldung oder falschen Angaben. Das ist ein klares Signal: Die Schweiz meint es ernst mit der Transparenz.

Wer erhält Zugang?

5. Ersetzt das Register die KYC-Pflichten?

Nein. Das ist einer der wichtigsten Punkte – sowohl in der EU als auch in der Schweiz.

Das Transparenzregister ist ein Ergänzungsinstrument, kein Ersatz für die bestehenden Sorgfaltspflichten nach GwG. Finanzintermediäre müssen weiterhin:

Das Register kann als zusätzliche Verifikationsquelle dienen – vergleichbar mit Zefix (Handelsregister) oder UID-Register. Aber es ersetzt nicht die eigenständige Due Diligence.

Praxis-Tipp

Nutzen Sie das Transparenzregister als Plausibilitätscheck: Stimmen die vom Kunden deklarierten UBOs mit den Registereinträgen überein? Wenn nicht, ist das ein Red Flag, der verstärkte Sorgfaltsmassnahmen auslöst.

Wie sich das Schweizer GwG insgesamt vom EU-AML-Paket unterscheidet, haben wir in unserem detaillierten GwG vs. EU-AMLA Vergleich aufbereitet. Und wenn Sie wissen möchten, was AML-Compliance Ihr Unternehmen wirklich kostet, lohnt sich unser Artikel über die grössten Kostentreiber bei der AML-Compliance.

KYC-Pflichten + Transparenzregister = doppelter Aufwand?

Nicht mit uns. Virtue Compliance übernimmt als externer Compliance Officer Ihre gesamte KYC-Dokumentation, UBO-Prüfung und Registermeldung – rechtskonform und effizient.

Unverbindlich beraten lassen

6. Was Finanzintermediäre jetzt tun sollten

Das TJPG kommt – und es betrifft sowohl die Gesellschaften selbst als auch deren Finanzintermediäre. Hier sind die konkreten Vorbereitungsschritte:

6.1 UBO-Daten prüfen und vervollständigen

Stellen Sie sicher, dass für jeden Kunden eine aktuelle UBO-Erklärung vorliegt. Prüfen Sie: Sind die Formular A/K vollständig? Stimmen die Angaben noch? Wann war die letzte Überprüfung?

6.2 Prozesse für Änderungsmeldungen definieren

Die 1-Monats-Frist ab Kenntnisnahme erfordert einen schnellen, dokumentierten Prozess. Wer ist intern verantwortlich? Wie werden Änderungen erfasst und gemeldet?

6.3 Technische Anbindung vorbereiten

Sobald die technischen Spezifikationen des Registers bekannt sind, sollte die Anbindung an Ihre Compliance-Plattform geplant werden – idealerweise automatisiert, um manuelle Fehler zu vermeiden.

6.4 Mitarbeitende schulen

Das neue Register verändert bestehende Abläufe. Alle Mitarbeitenden mit Kundenkontakt müssen die Meldepflichten, Fristen und Sanktionen kennen.

Wir helfen bei der Vorbereitung auf das Transparenzregister.

Virtue Compliance unterstützt Finanzintermediäre bei der UBO-Dokumentation, der Anpassung interner Prozesse und der Schulung – als Ihr externer Compliance Officer.

Kostenloses Beratungsgespräch buchen

Key Takeaways

Zugang: Die Schweiz lernt aus den EU-Fehlern – kein öffentlicher Zugang, stattdessen ein geschütztes Register nur für Behörden, FINMA und Finanzintermediäre.
Betroffene: Über 600'000 Schweizer Gesellschaften sind von den neuen Meldepflichten betroffen – AG, GmbH, Genossenschaften und weitere.
Sanktionen: Bussen bis CHF 500'000 bei Nicht-Meldung oder falschen Angaben. Die Schweiz meint es ernst.
KYC bleibt: Das Transparenzregister ergänzt die bestehenden GwG-Sorgfaltspflichten, ersetzt sie aber nicht. Eigenständige Due Diligence bleibt Pflicht.
Jetzt vorbereiten: UBO-Daten prüfen, Änderungsprozesse definieren, technische Anbindung planen, Mitarbeitende schulen.

Bereit für das Transparenzregister?

Elena Scheller und das Virtue Compliance Team begleiten Finanzintermediäre von der Gap-Analyse bis zur vollständigen Umsetzung. Sprechen Sie direkt mit uns.

Termin mit Elena buchen

Quellenverzeichnis

  1. Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen (TJPG), verabschiedet September 2025 – Fedlex
  2. EuGH, 22. November 2022, C-37/20 und C-601/20 – UBO-Register öffentlicher Zugang ungültig
  3. Richtlinie (EU) 2018/843 – 5. Geldwäscherichtlinie (AMLD5) – EUR-Lex
  4. FATF Mutual Evaluation: Switzerland – FATF
  5. Vernehmlassung TJPG (Oktober 2025 – Januar 2026) – Bundesverwaltung
  6. Deutschland schränkt Einsicht in Transparenzregister ein – CMS Law
Transparenzregister TJPG UBO Beneficial Ownership EU AMLD GwG Compliance FINMA