GwG-Revision · 1. Oktober 2026

Sind Sie ab Oktober 2026 GwG-pflichtig?

Mit der GwG-Revision werden ab dem 1. Oktober 2026 neue Berufsgruppen der Geldwäscherei-Aufsicht unterstellt – viele, ohne es zu wissen. Machen Sie den kostenlosen 2-Minuten-Check und erfahren Sie, ob Sie betroffen sind und was Sie bis zur Frist brauchen.

2-Minuten-Check starten Was ändert sich?

Ihr Weg zur GwG-Konformität

3 Schritte
SRO-AnschlussUnterstellung an eine anerkannte SRO
AML-DokumenteWeisungen, Risikoanalyse, Sorgfaltspflichten
Laufendes ScreeningSanktionen, PEP & Adverse Media
Kunden & Partner Oomnium Mountain Partners
GwG-konform Schweizer Datenhaltung Von Elena Scheller (GwG)
Bald bis zum Inkrafttreten der GwG-Revision am 1. Oktober 2026 — prüfen Sie jetzt Ihre Betroffenheit.

Bin ich betroffen?

3 Fragen — in unter 2 Minuten haben Sie eine erste Einschätzung.

Frage 1 von 3

Was beschreibt Ihre Tätigkeit am besten?

Was die GwG-Revision 2026 ändert

Das revidierte Geldwäschereigesetz tritt zusammen mit dem Transparenzregister (TJPG) am 1. Oktober 2026 in Kraft. Für neu unterstellte Betriebe heisst das: drei Pflichten, eine Frist.

Neue Berufsgruppen

Der Kreis der unterstellten Tätigkeiten wird erweitert – im Fokus stehen beratungs- und strukturierungsnahe Tätigkeiten rund um Gesellschaften, Trusts und Vermögenswerte. Viele Betriebe sind erstmals betroffen.

SRO-Anschluss & Dokumente

Wer neu unterstellt ist, braucht den Anschluss an eine anerkannte Selbstregulierungsorganisation (SRO) sowie ein vollständiges Set an AML-Dokumenten: interne Weisungen, Risikoanalyse und Sorgfaltspflicht-Prozesse.

Laufendes Screening

Dazu kommt die laufende Überwachung der Kunden gegen Sanktions- und PEP-Listen. Virtue Compliance deckt alle drei Schritte ab – von der Dokumentenerstellung bis zum Monitoring.

Häufige Fragen zur GwG-Revision

Die wichtigsten Antworten rund um die neue Unterstellung ab 1. Oktober 2026.

Die Revision führt eine neue Kategorie ein: Beraterinnen und Berater, die berufsmässig für Dritte an bestimmten risikobehafteten Geschäften mitwirken – auch ohne je fremde Vermögenswerte anzunehmen. Erfasst sind insbesondere Immobilientransaktionen (inkl. Share Deals), die Gründung und Verwaltung nicht operativer Rechtseinheiten (Sitzgesellschaften) im In- und Ausland, Trusts sowie Domizil- und Sitzleistungen ab mehr als sechs Monaten. Betroffen sind vor allem Treuhänder, Anwälte und Notare (nicht-forensisch), Immobilien- und Unternehmensberater sowie Domizilanbieter. Ob Sie konkret betroffen sind, hängt von Ihrer Tätigkeit ab – der Schnelltest gibt eine erste Orientierung, die definitive Beurteilung erfolgt anhand der finalen Verordnung (GwV).
Nicht erfasst sind unter anderem: die forensische Anwalts- und Notariatstätigkeit (Gerichts-, Straf-, Verwaltungs- und Schiedsverfahren), die Beratung rein operativ tätiger Gesellschaften, gemeinnützige Stiftungen, testamentarische Trusts, Geschäfte des Familien-, Erb- und Schenkungsrechts sowie die reine Beurkundung ohne Beratungsleistung. Zudem gilt eine Bagatellschwelle: Übertragungen von Grundstücken oder Rechtseinheiten unter CHF 5 Millionen, deren Zahlung über einen regulierten Finanzintermediär (z. B. eine Bank) läuft, lösen keine Unterstellung aus. Massgeblich sind die finalen Werte der GwV.
Das revidierte GwG tritt zusammen mit dem Transparenzregistergesetz (TJPG) am 1. Oktober 2026 in Kraft. Neu unterstellte Betriebe müssen ihre Geldwäscherei-Compliance bis dahin aufbauen.
Typischerweise drei Dinge: den Anschluss an eine anerkannte SRO, ein vollständiges Set an AML-Dokumenten (interne Weisungen, Risikoanalyse, Sorgfaltspflicht-Prozesse) sowie ein laufendes Sanktions- und PEP-Screening. Virtue Compliance deckt alle drei Schritte ab.
Wer ohne erforderliche Unterstellung bzw. SRO-Anschluss berufsmässig eine unterstellte Tätigkeit ausübt, riskiert aufsichts- und strafrechtliche Konsequenzen. Die rechtzeitige Vorbereitung bis zum 1. Oktober 2026 ist daher entscheidend.
Virtue Compliance GmbH — gegründet von Elena Scheller, dipl. Compliance-Officer-Spezialistin (GwG) mit über 8 Jahren Erfahrung. Wir arbeiten u. a. für Oomnium und Mountain Partners; Ihre Daten werden verschlüsselt in der Schweiz gespeichert.