Mit der GwG-Revision werden ab dem 1. Oktober 2026 neue Berufsgruppen der Geldwäscherei-Aufsicht unterstellt – viele, ohne es zu wissen. Machen Sie den kostenlosen 2-Minuten-Check und erfahren Sie, ob Sie betroffen sind und was Sie bis zur Frist brauchen.


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Was beschreibt Ihre Tätigkeit am besten?
Das revidierte Geldwäschereigesetz tritt zusammen mit dem Transparenzregister (TJPG) am 1. Oktober 2026 in Kraft. Für neu unterstellte Betriebe heisst das: drei Pflichten, eine Frist.
Der Kreis der unterstellten Tätigkeiten wird erweitert – im Fokus stehen beratungs- und strukturierungsnahe Tätigkeiten rund um Gesellschaften, Trusts und Vermögenswerte. Viele Betriebe sind erstmals betroffen.
Wer neu unterstellt ist, braucht den Anschluss an eine anerkannte Selbstregulierungsorganisation (SRO) sowie ein vollständiges Set an AML-Dokumenten: interne Weisungen, Risikoanalyse und Sorgfaltspflicht-Prozesse.
Dazu kommt die laufende Überwachung der Kunden gegen Sanktions- und PEP-Listen. Virtue Compliance deckt alle drei Schritte ab – von der Dokumentenerstellung bis zum Monitoring.
Die wichtigsten Antworten rund um die neue Unterstellung ab 1. Oktober 2026.